Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung

Fragen zur Lohnabrechnung? Hier finden Sie die passenden Antworten.


Welche Vorteile habe ich, wenn ich die Lohnbuchhaltung von Ihnen durchführen lasse? Kann ich die Lohnabrechnung nicht selbst manuell durchführen? Kann ich mir nicht eine Software kaufen, mit der ich die Lohnabrechnung dann selbst durchführen kann? Im Internet gibt es Anbieter, bei denen man die die Daten direkt Online selbst eingeben kann, die Abrechnung wird sofort erstellt. Was ist der Unterschied zu Ihrem Angebot?
Im Internet gibt es viele Brutto/Nettolohnrechner. Man gibt einfach den Bruttolohn ein und erhält den Nettolohn angezeigt. Manche drucken das Ergebnis dann als Lohnschein aus. Kann ich diese Onlinedienste nicht für die Lohnabrechnung nutzen?
Was bedeutet bei Ihnen "Komplett"?
Was muss ich tun, um bei Ihnen Kunde zu werden?
Wann kann ich bei Ihnen Kunde werden? Ist ein Wechsel auch innerhalb eines Jahres möglich?
Welche Kosten entstehen für die Lohnabrechnung, und wie werden diese abgerechnet?
Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?
Wie kann ich Ihnen die monatlichen Lohndaten schicken?
Wie lange benötigen Sie für die Lohnabrechnung?
Was muss ich bei gesetzlichen Änderungen tun?
Was passiert bei einer Betriebsprüfung?
Sind meine Daten bei Ihnen sicher?


Frage:

Welche Vorteile habe ich, wenn ich die Lohnbuchhaltung von Ihnen durchführen lasse?

Antwort:

Sie haben die Sicherheit, dass Ihre Lohnabrechnung absolut korrekt, pünktlich und zuverlässig erstellt wird. Sie können sich auf Ihr Geschäft konzentrieren und müssen sich nicht um gesetzliche Änderungen kümmern. Wichtige Informationen erhalten Sie regelmäßig in unserem E-Mail-Newsletter. Außerdem sparen Sie viel Geld.
Frage:

Kann ich die Lohnabrechnung nicht selbst manuell durchführen?

Antwort:

Früher war die Lohnabrechnung noch einfach: Die Sozialbeiträge berechneten sich mit einem festen Prozentsatz aus dem Bruttolohn, die Steuer konnte man aus einer Steuertabelle leicht ablesen. Diese Beträge für alle Mitarbeiter noch schnell addiert, Beitragsnachweis und Lohnsteueranmeldung ausgefüllt und per Post weggeschickt - fertig. So geht es leider nicht mehr. Durch ständige gesetzliche Änderungen hat es der Gesetzgeber geschafft, dass selbst Steuerberater Schwierigkeiten haben, die Abgaben und Steuern manuell zu berechnen. Desweiteren müssen alle Meldungen wie z.B. Beitragsnachweise, Anmeldungen an die Sozialversicherung, Abmeldungen an die Sozialversicherung, die Lohnsteueranmeldung und die Lohnsteuerbescheinigung (früher Rückseite der Lohnsteuerkarte) elektronisch abgegeben werden. Die abzugebenden Meldungen werden außerdem ständig erweitert, und es kommen neue dazu.
Frage:

Kann ich mir nicht eine Software kaufen, mit der ich die Lohnabrechnung dann selbst durchführen kann?

Im Internet gibt es Anbieter, bei denen man die die Daten direkt Online selbst eingeben kann, die Abrechnung wird sofort erstellt. Was ist der Unterschied zu Ihrem Angebot?


Antwort:

Die Lohnabrechnung ist in Deutschand einer Vielzahl komplizierter Regelungen unterworfen. Für jeden Mitarbeiter muss eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durchgeführt werden. Bei jeder Einstellung muss z.B. entschieden werden, ob die Abrechnung als normale sv-pflichtige Beschäftigung, nach der Gleitzonenregelung, als geringfügige Beschäftigung oder als kurzfristige Beschäftigung erfolgen muss. Werden dabei nicht alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten, kann es bei einer Betriebsprüfung teuer werden. Häufig werden dann für mehrere Jahre rückwirkend höhere Sozialversicherungsbeiträge fällig. Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist kompliziert. Die meisten Lohnprogramme bieten hierfür nur eine sehr beschränkte Unterstützung. Beauftragen Sie uns! Wir führen diese Beurteilung für Sie durch, und Sie sind vor bösen Überraschungen sicher. Wir benutzen für die Lohnabrechnung modernste Software. Diese kostet viele tausend Euro und wird auch für die Abrechnung sehr großer Unternehmen verwendet. Der Leistungsumfang und die Anwendungssicherheit geht wesentlich über die ähnlicher Programme hinaus, die nur wenige hundert Euro kosten. Auch die kompliziertesten gesetzlichen Regelungen werden bei der Berechnung korrekt berücksichtigt. Alle Meldungen werden automatisch erstellt sowie pünktlich und korrekt abgegeben.
Frage:

Im Internet gibt es viele Brutto/Nettolohnrechner. Man gibt einfach den Bruttolohn ein und erhält den Nettolohn angezeigt. Manche drucken das Ergebnis dann als Lohnschein aus. Kann ich diese Onlinedienste nicht für die Lohnabrechnung nutzen?

Antwort:

Wir emfehlen, dies nicht zu tun. Diese Internet - Programme sind nicht für die Erstellung einer Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer gedacht. Vielmehr haben sie den Zweck, Arbeitnehmern eine grobe Information über ihren Nettolohn bei gegebenem Bruttolohn bzw. über ihren Bruttolohn bei gegebenem Nettolohn zu geben. Tests, die wir mit diesen Programmen durchgeführt haben, haben ergeben, dass oft selbst elementare und seit längerem bekannte gesetzliche Regelungen nicht beachtet werden. Beispiele hierfür sind die Gleitzonenberechnung, die Sonderregelung der Pflegeversicherung in Sachsen, Versteuerungen und Verbeitragungen von Einmalzahlungen.
Frage:

Was verstehen Sie unter "Komplett"?

Antwort:

Abgesehen von Lohnabrechnungen für Baubetriebe haben wir nur ein Produkt mit der Bezeichnung "Durchführung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung". Dieses Produkt beinhaltet alle Leistungen, die Sie benötigen. Andere Anbieter bieten Ihre Leistungen teilweise etwas günstiger an. Sieht man aber genauer hin, stellt sich heraus, dass in den hervorgehobenen Preisen nicht alle Leistungen enthalten sind. Bei unserem Angebot können Sie sicher sein, dass keine zusätzlichen Kosten auf Sie zukommen.
Frage:

Frage:

Wann kann ich bei Ihnen Kunde werden? Ist ein Wechsel auch innerhalb eines Jahres möglich?

Antwort:

Sie können uns jederzeit mit der Abrechnung Ihrer Mitarbeiter beauftragen. Erfolgt der Wechsel innerhalb des Kalenderjahres, und handelt es sich nicht ausschließlich um Neueinstellungen, benötigen wir für jeden bereits abgerechneten Mitarbeiter die abgerechneten Lohndaten. Hierfür senden Sie uns bitte jeweils das Lohnkonto oder den letzten Lohnschein.
Frage:

Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?

Antwort:

Keine. Wenn Sie keine Arbeitnehmer beschäftigen, ruht der Vertrag, bis Sie uns wieder einen Mitarbeiter für die Lohnabrechnung melden. In anderen Fällen können Sie unsere Zusammenarbeit jederzeit schriftlich kündigen.
Frage:

Wie kann ich Ihnen die monatlichen Lohndaten schicken?

Antwort:

Wir richten uns nach Ihnen. Am einfachsten ist die Kommunikation über unser Kundenportal. Dabei ist auch die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gewährleistet. Sie können uns diese Daten aber auch per Post schicken. Frage:

Wie lange benötigen Sie für die Lohnabrechnung?

Antwort:

Nachdem Sie uns die monatlichen Abrechnungsdaten übermittelt haben, beginnen wir umgehend mit der Abrechnung. Meist erhalten Sie diese noch am gleichen Tag zugeschickt. Wir garantieren Ihnen die Zusendung innerhalb von 3 Werktagen. Frage:

Was muss ich bei gesetzlichen Änderungen tun?

Antwort:

Nichts! Wir kennen stets die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigen diese automatisch bei der Lohnabrechnung. Dies gilt z.B. auch für Änderungen bei den Umlagesätzen oder den Zusatzbeiträgen der Krankenkassen.
Frage:

Unterstützen Sie mich auch bei einer Betriebsprüfung?

Antwort:

Bei Betriebsprüfungen unterstützen wir Sie durch Bereitstellung von Unterlagen und Informationen. Bei einer Prüfung durch die Steuerbehörden stellen wir Ihnen die Daten in der vom Finanzamt vorgegebenen Form elektronisch zur Verfügung. Sie können die Betriebsprüfung auch in unserem Hause durchführen lassen.
Frage:

Sind meine Daten bei Ihnen sicher?

Antwort:

Selbstverständlich. Unser Rechenzentrum ist durch umfangreiche technische Maßnahmen ausreichend gegen den Zugriff unberechtigter Personen geschützt. Permanente Datensicherungen gewährleisten, dass die Daten auch nach einem technischen Defekt schnell wieder verfügbar sind. Unsere Mitarbeiter sind auf das Datengeheimnis verpflichtet. Wichtiger Hinweis:

Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine E-Mail.
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